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E-Rechnungspflicht 2027 und 2028

Die E-Rechnung wird Pflicht. Wir richten sie ein.

Ab 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Umsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle anderen. In Pantarey entstehen sie aus Ihren Aufträgen, Verträgen oder Mitgliedsdaten: als ZUGFeRD-Rechnung, geprüft, verschickt und abgelegt.

  • Kostenlos
  • fünf Fragen
  • ohne Anmeldung
Eine Musterrechnung im Format ZUGFeRD: links die Rechnung, wie ein Mensch sie liest, rechts dieselben Angaben als Datensatz, wie ein Programm sie liest. Rechnungsnummer, Datum, Absender, Position, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag sind jeweils miteinander verbunden.

Die Fristen

Empfangen gilt schon. Ausstellen folgt in zwei Stufen.

Seit Anfang 2025 gelten neue Regeln für Rechnungen zwischen Unternehmen. Viele Betriebe haben davon bisher wenig gemerkt, weil Übergangsfristen laufen. Die erste endet mit dem Jahr 2026, die zweite ein Jahr später.

  1. 2025Seit 1. Januar 2025Empfangen ist Pflicht

    Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen können. Eine Zustimmung braucht der Absender nicht.

  2. 2026Bis 31. Dezember 2026Papier und PDF bleiben erlaubt

    PDF allerdings nur, wenn der Empfänger einverstanden ist. Der Umsatz dieses Jahres entscheidet über die Frist.

  3. 2027Ab 1. Januar 2027Größere Betriebe stellen um

    Wer 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz hatte, stellt anderen Unternehmen nur noch E-Rechnungen aus.

  4. 2028Ab 1. Januar 2028Alle anderen stellen um

    Die Pflicht gilt jetzt für jedes Unternehmen. Ausgenommen bleiben Kleinunternehmer.

E-Rechnungs-Check

Was gilt für Ihren Betrieb?

Fünf Fragen, dann sehen Sie, welche Frist für Sie gilt, was noch zu klären ist und wie Pantarey helfen kann. Gespeichert oder gesendet wird dabei nichts.

0 von 5 beantwortet
1An wen stellen Sie Rechnungen?
2Sind Sie Kleinunternehmer?Sie nutzen die Regelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz und weisen keine Umsatzsteuer aus.
3Wie hoch ist Ihr Umsatz im Jahr 2026?
4Wie entstehen Ihre Rechnungen heute?
5Was ist bei Ihnen schon geregelt?Mehrfachauswahl möglich.

Das Format

Ein PDF ist keine E-Rechnung.

Eine E-Rechnung ist eine Datei, die ein Buchhaltungsprogramm einlesen kann, ohne dass jemand etwas abtippt. Ein PDF ist nur das Bild einer Rechnung.

  • Papierrechnung

    Bis zum Ende der Übergangsfrist weiter erlaubt.

    Mensch kann es lesen
    ja
    Programm kann es lesen
    nein

    Keine E-Rechnung

  • PDF per E-Mail

    Nur noch erlaubt, solange der Empfänger einverstanden ist.

    Mensch kann es lesen
    ja
    Programm kann es lesen
    nein

    Keine E-Rechnung

  • XRechnung

    Reine Datendatei, üblich im Verkehr mit Behörden. Lesbar mit einem Anzeigeprogramm.

    Mensch kann es lesen
    bedingt
    Programm kann es lesen
    ja

    E-Rechnung

  • ZUGFeRD

    Ein PDF mit eingebettetem Datensatz. Sieht aus wie bisher.Das Format, das Pantarey erzeugt

    Mensch kann es lesen
    ja
    Programm kann es lesen
    ja

    E-Rechnung

Die Lösung

Pantarey richtet die E-Rechnung in Ihrem Betrieb ein.

Pantarey ist eine digitale Arbeitsplattform, um Prozesse, Daten und Aufgaben eines Betriebs an einem Ort zu führen. Rechnungen entstehen darin aus dem, was ohnehin anfällt: aus Aufträgen, Verträgen oder der Mitgliederverwaltung. Ein Mitarbeiter prüft und gibt frei, den Rest erledigt das System.

  • ZUGFeRD im Profil EN 16931: ein PDF mit eingebettetem Datensatz
  • Rechnungsnummern werden automatisch vergeben
  • Versand automatisch per E-Mail, von Ihrer eigenen Adresse
  • Ablage mit offenen Posten und Fälligkeiten
  • Rechenzentren in Deutschland
  1. AuslöserEin Auftrag ist erledigt, ein Vertrag läuft, ein Beitrag wird fällig.
  2. AngabenEmpfänger, Positionen und Beträge kommen aus den vorhandenen Daten.
  3. FreigabeEin Mitarbeiter sieht die Rechnung durch und gibt sie frei.
  4. E-RechnungDas System erzeugt die ZUGFeRD-Rechnung, vergibt die Nummer und verschickt sie per E-Mail.
  5. AblageDie Rechnung ist abgelegt, offene Posten und Fälligkeiten sind sichtbar.
Pantarey · Standard

Die fertige Rechnungsvorlage

Für Betriebe, die heute in Word oder Excel schreiben

Kunde wählen, Positionen eintragen, freigeben. Die E-Rechnung geht automatisch per E-Mail hinaus und liegt abgelegt bereit. Wenig anzupassen, schnell eingerichtet.

Pantarey · Individuell

Ihr Ablauf, die Rechnung entsteht daraus

Für Rechnungen aus Aufträgen, Verträgen, Mitgliedsbeiträgen oder Stundenzetteln

Wir bilden Ihren Ablauf in Pantarey ab. Die Angaben kommen aus dem Auftrag oder Vertrag, ein Mitarbeiter gibt frei, der Rest läuft von selbst. Das richten wir mit Ihnen ein, vor Ort.

Aus der Praxis

Drei Betriebe, die so arbeiten

Sension GmbH

Rund 1.200 Aufträge im Monat. Rechnungen und Mahnungen entstehen daraus automatisch, die Buchungsdaten gehen an den Steuerberater.

Zur Geschichte

Wirtschaftsvereinigung Aschberg

Der Verein führt rund 140 Mitgliedsunternehmen aus der Region in Pantarey und rechnet von dort aus ab.

Zur Geschichte

SocialMe GmbH

Wiederkehrende Rechnungen, jeden Monat. Das System bereitet sie vor, ein Mitarbeiter gibt sie frei.

Zusammenarbeit

So läuft es ab

  1. Kontakt aufnehmenEin Anruf oder eine E-Mail genügt.
  2. Termin vereinbarenWir finden einen Zeitpunkt, der in Ihren Betrieb passt.
  3. Wir kommen zu IhnenIm Raum Dillingen sprechen wir vor Ort mit Ihnen und sehen uns an, wie Ihre Rechnungen entstehen. Weiter weg geht das per Video.
0 €

Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

ab 25 €

im Monat kostet Pantarey, zuzüglich Mehrwertsteuer und einer Abrechnung nach Nutzung. Kündigen kann man monatlich. Zu den Preisen

Unter anderem im Einsatz bei

  • Sension GmbH
  • Wirtschaftsvereinigung Aschberg
  • Drexl + Ziegler
  • ROMA
  • SocialMe
  • BVBK
  • Rechenzentren in Deutschland
  • Auftragsverarbeitung (AVV)
  • Export jederzeit
  • Monatlich kündbar

Fragen

Was zur E-Rechnung oft gefragt wird

Weitere Antworten zu Pantarey stehen in den FAQ.

Quelle der rechtlichen Angaben: Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Ab 1. Januar 2027, wenn Ihr Umsatz im Jahr 2026 über 800.000 Euro lag. Für alle anderen Unternehmen ab 1. Januar 2028. Annehmen können müssen Sie E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025.

Reicht es, die Rechnung als PDF per E-Mail zu schicken?

Nein. Ein PDF ist keine E-Rechnung, weil ein Programm die Angaben darin nicht zuverlässig einlesen kann. Bis zum Ende der Übergangsfrist bleibt es erlaubt, wenn der Empfänger einverstanden ist.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

Die XRechnung ist eine reine Datendatei und vor allem im Verkehr mit Behörden üblich. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebettetem Datensatz: Für den Empfänger sieht die Rechnung aus wie bisher, ein Programm liest die Daten. Pantarey erzeugt ZUGFeRD im Profil EN 16931.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer und Vereine?

Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, annehmen müssen sie sie aber. Für Vereine gilt die Pflicht, soweit sie unternehmerisch tätig sind.

Welche Rechnungen sind ausgenommen?

Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Leistungen.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre, und zwar die Datei selbst, unverändert im Original. Ein Ausdruck genügt nicht.

Wir haben schon ein Rechnungsprogramm. Brauchen wir Pantarey?

Vermutlich nicht. Fragen Sie zuerst den Hersteller, ob das Programm ZUGFeRD oder XRechnung ausgibt. Pantarey passt, wenn Sie Rechnungen heute in Word oder Excel schreiben oder wenn sie aus eigenen Abläufen entstehen, etwa aus Aufträgen, Verträgen oder einer Mitgliederverwaltung.

Was kostet Pantarey?

Eine monatliche Grundgebühr ab 25 Euro plus Verbrauch, je nach Tarif. Die Übersicht steht unter Preise. Wenn wir die Einrichtung für Sie übernehmen, erhalten Sie dafür vorab ein Angebot.

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