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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Pantarey GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 38725, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Velten, nachfolgend "Anbieter" genannt.

§1 Hintergrund

  1. Der Anbieter entwickelt und betreibt die cloudbasierte Softwarelösung Pantarey, welche Unternehmen dabei unterstützt, ihre Geschäftsprozesse zu modellieren, zu automatisieren und effizienter zu gestalten. Die Software verfügt über eine Prozess-Engine, die es ermöglicht, modellierte Abläufe automatisch auszuführen. Dabei wird auch die Interaktion mit Benutzern unterstützt, zum Beispiel durch die Integration von Benutzeraufgaben innerhalb der Prozesse.
  2. Ein besonderes Merkmal der Software ist der integrierte Datenspeicher, der nahtlos mit den Geschäftsprozessen verknüpft ist. Dies ermöglicht es dem Kunden, Daten effektiv zu speichern, abzurufen und zu verwalten. Zudem bietet die Software die Möglichkeit, gespeicherte Daten über Datenabfragen zu analysieren. Dies unterstützt Unternehmen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und Geschäftsprozesse kontinuierlich zu optimieren.
  3. Kunden können ihre individuellen Geschäftsprozesse und Datenschemas eigenständig innerhalb von Pantarey modellieren. Dies bietet ihnen die Flexibilität, die Software an ihre spezifischen Anforderungen anzupassen und die volle Kontrolle über ihre Prozessgestaltung zu behalten.
  4. Pantarey ist als Cloud-Anwendung über den Webbrowser zugänglich. Dies erlaubt eine flexible und ortsunabhängige Nutzung. Die Software wird in Rechenzentren in Deutschland betrieben.
  5. Der Kunde ist daran interessiert, Pantarey für seine geschäftlichen Zwecke zu nutzen, um von diesen Funktionen und Vorteilen zu profitieren.
  6. Hiermit werden die Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der Software Pantarey durch den Kunden festgelegt. Die Bereitstellung der Software erfolgt als cloudbasierte Dienstleistung im Rahmen eines Mietverhältnisses.

§2 Geltungsbereich und Anwendungsbereich

  1. Umfang und Geltung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Software Pantarey und den dazugehörigen Dienstleistungen.
  2. Anwendungsbereich: Die AGB treten ab dem ersten Nutzungstag der Software in Kraft und gelten für alle aktuellen und zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Ausschluss fremder AGB: Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter den abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Kein Vertragsverhältnis mit Endkunden: Der Anbieter geht keine vertragliche Beziehung mit den Endkunden des Kunden ein. Der Anbieter ist nicht als Partner, Vertreter oder Vermittler des Kunden in dessen Vertragsverhältnis zu Endkunden eingebunden.
  5. Nebenabreden und Übergang von früheren Vertragsbedingungen: Frühere Vertragsbedingungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden verlieren mit dem Inkrafttreten dieser AGB ihre Gültigkeit, es sei denn, es wurden ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart. Alle Nebenabreden, Vereinbarungen oder Verständnisse, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgehalten sind, sind unwirksam und haben keine rechtliche Wirkung.

§3 Definitionen

  1. Anbieter: Die Pantarey GmbH, Am Höhle 6a, 89438 Holzheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Handelsregisternummer HRB 38725, die die Software Pantarey gemäß dieser AGB bereitstellt.
  2. Kunde: Das Unternehmen, das die Software Pantarey gemäß dieser AGB nutzt.
  3. Vertragsparteien: Der Anbieter und der Kunde gemeinsam.
  4. Software: Die vom Anbieter entwickelte und betriebene cloudbasierte Softwarelösung Pantarey
  5. Benutzer: Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden, die berechtigt sind, die Software zu nutzen.
  6. Nutzungsrechte: Die dem Kunden eingeräumten nicht-exklusiven, nicht übertragbaren und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkten Rechte zur Nutzung der Software gemäß den Bestimmungen dieser AGB.
  7. Störung: Einschränkungen der Softwarefunktionalität, die die Nutzung der Software durch den Kunden erheblich beeinträchtigt.
  8. Support: Vom Anbieter bereitgestellte Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden bei der Behebung von Softwarefehlern und Störungen.
  9. Technische Beratung: Vom Anbieter angebotene Dienstleistungen, die über den Support hinausgehen und den Kunden bei der optimalen Nutzung der Software unterstützen, einschließlich Beratung zu Anwendungsmöglichkeiten, Konfigurationen und Best Practices.
  10. Datenschutzgesetze: Alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  11. Vertrauliche Informationen: Alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, technischer Daten, Quellcode, Softwaredokumentationen und personenbezogener Daten.
  12. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Die zwischen Anbieter und Kunde geschlossene Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO.
  13. Rechenzentrum: Die vom Anbieter genutzten Einrichtungen in Deutschland, in denen die Software gehostet und betrieben wird.
  14. Update: Eine Aktualisierung der Software, die Fehlerbehebungen, kleinere Verbesserungen oder Sicherheitsupdates enthält.
  15. Upgrade: Eine neue Version der Software, die wesentliche Funktionserweiterungen oder -änderungen beinhaltet.
  16. Sachmängel: Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vereinbarte Leistung erbringt oder wesentlich von den vertraglich festgelegten Spezifikationen abweicht. Kleinere Fehler oder kosmetische Mängel, die die Funktionalität der Software nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Sachmängel.
  17. Zugangsdaten: Benutzername und Passwort oder andere Authentifizierungsinformationen, die zum Zugriff auf die Software erforderlich sind.
  18. Gebühren: Die vom Kunden an den Anbieter zu zahlenden Entgelte für die Bereitstellung und Nutzung der Software.
  19. Höhere Gewalt: Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unmöglich machen oder wesentlich erschweren, wie Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, staatliche Maßnahmen oder schwerwiegende Störungen der Kommunikationsnetze oder der Energieversorgung.
  20. Abonnement: Das vom Kunden gewählte Nutzungsmodell der Software, einschließlich der damit verbundenen Leistungen und Gebühren.
  21. Geistiges Eigentum: Alle Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Designs, Modelle und sonstigen Schutzrechte des Anbieters im Zusammenhang mit der Software Pantarey und den dazugehörigen Dienstleistungen.
  22. Unbefugte Nutzung: Jegliche Nutzung der Software, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gestattet ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Kopieren, Verändern, Zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder Weitergeben der Software an Dritte.
  23. Nutzerdaten: Alle Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die vom Kunden oder seinen Benutzern im Rahmen der Nutzung der Software eingegeben, hochgeladen oder auf sonstige Weise bereitgestellt werden. Hierunter zählen ebenfalls Daten, die für den Kunden durch die Software generiert werden, soweit diese nicht bloße technische Metadaten darstellen. Daten wie Prozessstatus, Prozessdurchläufe oder ähnliche technische Metadaten fallen nicht unter die Nutzerdaten.
  24. Wartungsarbeiten: Vom Anbieter durchgeführte Arbeiten zur Pflege, Aktualisierung oder Verbesserung der Software oder der zugrunde liegenden Infrastruktur, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Verfügbarkeit führen können.
  25. Sicherheitsmaßnahmen: Die vom Anbieter ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Software und der Nutzerdaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung.
  26. Verbotene Handlungen: Tätigkeiten, die gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die Bestimmungen diese AGB verstoßen, einschließlich der Verwendung der Software für illegale Zwecke oder die Beeinträchtigung der Integrität der Software.
  27. Testversion: Eine zeitlich begrenzte, kostenlose Version der Software mit eingeschränktem Funktionsumfang, die dem Kunden zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wird.

§4 Gegenstand der AGB

  1. Bereitstellung der Software: Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Pantarey als cloudbasierte Platform-as-a-Service (PaaS)-Lösung zur Nutzung bereit. Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen eines Mietvertrags gemäß § 535 BGB. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind in §9 Leistungsumfang geregelt.
  2. Nutzungsrechte: Der Kunde erhält das Recht, die Software gemäß den Bestimmungen dieser AGB zu nutzen. Die Details der Nutzungsrechte sind in §6 Nutzungsrechte und Lizenzbestimmungen geregelt.
  3. Datenspeicherung und Datenschutz: Der Anbieter speichert und verarbeitet die vom Kunden eingegebenen Nutzerdaten in deutschen Rechenzentren gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Einzelheiten sind in §12 Datenschutz und Datenverarbeitung geregelt.
  4. Erweiterungen: Diese Vereinbarung gilt ebenfalls für zukünftige Erweiterungen, zusätzliche Software-Module oder Datenmodelle, die der Kunde vom Anbieter bezieht, sofern nicht anders vereinbart. Für solche Erweiterungen können zusätzliche Bedingungen und Gebühren gelten, die zwischen den Parteien vereinbart werden.

§5 Vertragsschluss

  1. Online-Registrierung und Bestellung: Der Vertrag über die Nutzung der Software Pantarey kommt zustande, indem der Kunde sich auf der Website des Anbieters www.pantarey.io registriert und ein Abonnement auswählt. Mit Abschluss des Registrierungsprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
  2. Annahme durch den Anbieter: Der Anbieter nimmt das Angebot des Kunden an, indem er den Zugang zur Software freischaltet und dem Kunden eine Bestätigungs-E-Mail sendet. Damit ist der Vertrag zustande gekommen.
  3. Vertragsschluss per E-Mail oder persönlich: Alternativ kann der Vertrag über die Nutzung der Software auch durch individuelle Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande kommen, zum Beispiel durch:
    1. Austausch von Angebot und Annahmeerklärung: Der Kunde erhält ein Angebot vom Anbieter und nimmt dieses schriftlich per E-Mail an.
    2. Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages: Der Vertrag wird durch beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Dokuments abgeschlossen.
  4. Akzeptanz der AGB: Mit der Registrierung, Bestellung, Annahme des Angebots per E-Mail oder Unterzeichnung eines Vertrages bestätigt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen.

§6 Nutzungsrechte und Lizenzbestimmungen

  1. Umfang der Nutzungsrechte: Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Software Pantarey gemäß den Bestimmungen dieser AGB zu nutzen.
  2. Softwarelizenz: Die vom Kunden erworbene Lizenz erlaubt:
    1. Die Nutzung der Software für die Abbildung und Ausführung von internen Geschäftsprozessen innerhalb der eigenen Organisation und zur Speicherung von Daten der eigenen Organisation.
    2. Die Anbindung von Geschäftspartnern, die Teil dieser internen Geschäftsprozesse sind.
  3. Einschränkungen der Nutzung: Dem Kunden ist es untersagt:
    1. Die Software zur Entwicklung von Geschäftsprozessen zu verwenden, die nicht die eigene Organisation betreffen.
    2. Gebühren von Dritten für die Nutzung der Software zu erheben.
    3. Die Software an Dritte zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, entgeltlich bereitzustellen oder anderweitig zu überlassen.
    4. Die Software zu kopieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder abgeleitete Werke zu erstellen.
  4. Erweiterte Lizenz: Für eine Nutzung, die über den Umfang der in dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, ist eine erweiterte Lizenz erforderlich. In einem solchen Fall werden die Vertragsparteien eine separate Vereinbarung treffen.
  5. Schutz des geistigen Eigentums: Alle Rechte, Titel und Interessen an Pantarey, einschließlich aller Updates, Upgrades und Dokumentationen, verbleiben ausschließlich beim Anbieter. Der Kunde erwirbt keine Eigentumsrechte an der Software.
  6. Open-Source-Software: Die Software Pantarey enthält Open-Source-Komponenten. Der Anbieter stellt sicher, dass alle Lizenzbedingungen dieser Komponenten eingehalten werden.
  7. Verantwortung für kundeneigene Inhalte
    1. Erstellung und Nutzung eigener Inhalte: Der Kunde ist berechtigt, innerhalb der Software eigene Code-Skripte zu erstellen sowie eigene Bibliotheken hochzuladen und zu verwenden, soweit dies im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung erfolgt.
    2. Verantwortung und Rechtmäßigkeit: Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Qualität und Integrität der von ihm erstellten oder hochgeladenen Inhalte. Er garantiert, dass diese Inhalte nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.
    3. Schadsoftware und Sicherheit: Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte einzubringen, die Schadsoftware (z.B. Viren, Würmer, Trojaner) enthalten oder die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Software gefährden könnten.
    4. Freistellung des Anbieters: Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden eingebrachten Inhalte geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
    5. Recht des Anbieters zur Entfernung: Der Anbieter behält sich das Recht vor, vom Kunden eingebrachte Inhalte zu entfernen oder deren Nutzung einzuschränken, wenn diese gegen die Bestimmungen dieses Vertrags oder gegen geltendes Recht verstoßen.
    6. Haftungsausschluss des Anbieters: Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Unbrauchbarkeit der vom Kunden erstellten oder hochgeladenen Inhalte resultieren.
  8. Lizenzschutzmechanismen
    1. Einsatz technischer Schutzmaßnahmen: Der Anbieter setzt technische Maßnahmen ein, um die unbefugte Nutzung der Software Pantarey zu verhindern. Dies kann die Verwendung von Lizenzschlüsseln, Aktivierungscodes oder anderer Technologien zur Lizenzverwaltung umfassen.
  9. Rechtsfolgen bei Verstößen: Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen. Weitere gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

§7 Rechte und Pflichten des Anbieters

  1. Bereitstellung der Software: Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die Software Pantarey gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zur Verfügung zu stellen und den vertragsgemäßen Gebrauch während der Vertragslaufzeit zu ermöglichen. Der Anbieter ist jedoch nicht verantwortlich für die Bereitstellung oder Funktionsfähigkeit der technischen Infrastruktur des Kunden, wie beispielsweise die Internetverbindung, Hardware oder sonstige Voraussetzungen, die für den Zugang zur Software erforderlich sind.
  2. Verfügbarkeit und Leistungsumfang: Der Anbieter sichert eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software zu. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt, um Beeinträchtigungen zu minimieren. Eine spezifische Verfügbarkeitsgarantie wird nicht gegeben. Details zum Leistungsumfang der Software sind in Abschnitt §9 Leistungsumfang beschrieben.
  3. Wartung und Updates: Der Anbieter verbessert die Software kontinuierlich durch Updates und Upgrades im Rahmen eines „Continuous Integration/Continuous Deployment" (CI/CD)-Prozesses. Diese kontinuierlichen Verbesserungen tragen zur erhöhten Verfügbarkeit und Stabilität der Software bei. Wesentliche Neuerungen und größere Fehlerbehebungen werden dem Kunden innerhalb der Software mitgeteilt. Sollte eine geplante Änderung die Verfügbarkeit der Software beeinträchtigen, wird der Anbieter den Kunden, soweit möglich, im Voraus informieren. Sollten während oder nach einem Update oder Upgrade technische Störungen oder Ausfälle auftreten, verpflichtet sich der Anbieter, diese schnellstmöglich zu beheben und die Verfügbarkeit der Software wiederherzustellen. Der Anbieter wird unverzüglich Maßnahmen zur Fehlerbehebung ergreifen, um den Betrieb der Software so rasch wie möglich wiederherzustellen.
  4. Änderungen und Einstellung von Funktionen: Der Anbieter behält sich vor, Funktionen zu ändern, zu erweitern oder einzustellen, um die Software zu verbessern oder an technische Entwicklungen anzupassen. Funktionen, die eingestellt werden sollen, werden entsprechend gekennzeichnet. Der Anbieter informiert den Kunden frühzeitig über solche Änderungen und zeigt alternative Möglichkeiten auf, um den Übergang zu erleichtern. Der Kunde ist angehalten, innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf alternative Funktionen umzusteigen, um die Funktionalität seiner Geschäftsprozesse sicherzustellen. Unterlässt der Kunde diese Umstellung, übernimmt der Anbieter keine Haftung für daraus resultierende Beeinträchtigungen oder Ausfälle.
  5. Datensicherheit und Datenschutz: Der Anbieter verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Nutzerdaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu ergreifen. Weitere Einzelheiten sind in §12 Datenschutz und Datenverarbeitung geregelt.
  6. Supportleistungen: Die Supportleistungen richten sich nach dem vom Kunden gewählten Abonnement und sind im Preismodell festgelegt. Einzelheiten hierzu sind in §10 Support-Bedingungen beschrieben.
  7. Information bei Störungen: Im Falle von Störungen, sicherheitsrelevanten Ereignissen oder anderen Umständen, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Software beeinträchtigen könnten, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren und angemessene Maßnahmen zur Behebung ergreifen.
  8. Haftung für individuell erstellte Skripte, Modelle oder andere Artefakte: Erstellt der Anbieter im Rahmen von Dienstleistungen individuelle Skripte, Modelle oder andere Artefakte für den Kunden, liegt die Verantwortung für die Überprüfung und Abnahme beim Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Funktionsweise oder etwaige Schäden, die aus der Nutzung der Artefakte resultieren, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  9. Geheimhaltung: Der Anbieter verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen des Kunden, die ihm im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bekannt werden, geheim zu halten und ausschließlich für die Erbringung der vertraglichen Leistungen zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
  10. Rechte an Verbesserungen: Alle Rechte an Weiterentwicklungen, Updates oder Upgrades der Software, die vom Anbieter im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt werden, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält hieran die in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte.
  11. Referenznennung: Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden in jeglicher Art von Veröffentlichungen auszuweisen und in diesem Zusammenhang den Namen, die Marken und Logos des Kunden zu verwenden, sofern und solange der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
  12. Verwendung der Geschäftsbeziehung für Marketingzwecke: Für spezifische Marketingmaßnahmen wie beispielsweise Success Stories, Fallstudien oder die Nutzung von Zitaten des Kunden wird der Anbieter jeweils eine separate Zustimmung des Kunden einholen. Eine Freigabe erfolgt formlos über E-Mail und kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

§8 Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Recht auf Nutzung der Software: Der Kunde hat das Recht, die Software Pantarey gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags und im vereinbarten Umfang zu nutzen.
  2. Recht auf Supportleistungen: Der Kunde hat Anspruch auf die in §10 Support-Bedingungen festgelegten Supportleistungen entsprechend dem gewählten Abonnement.
  3. Recht auf Datenschutz und Datensicherheit: Der Kunde hat das Recht, dass seine personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet und geschützt werden. Details hierzu sind in §12 Datenschutz und Datenverarbeitung geregelt.
  4. Recht auf Benachrichtigung bei Änderungen: Der Kunde wird rechtzeitig über wesentliche Änderungen an der Software, den Funktionen oder den Vertragsbedingungen informiert, die seine Nutzung der Software erheblich beeinflussen könnten.
  5. Recht auf Datenportabilität: Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde das Recht, seine in der Software gespeicherten Daten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu exportieren. Der Anbieter wird den Kunden hierbei angemessen unterstützen, indem er die notwendigen Exportfunktionen bereitstellt und bei Bedarf Hilfestellung leistet. Sollte der Kunde den Export seiner Daten nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt haben, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Daten des Kunden endgültig zu löschen und die Umgebung abzuschalten.
  6. Recht auf Vertraulichkeit: Der Kunde hat das Recht, dass alle vertraulichen Informationen, die dem Anbieter im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bekannt werden, geheim gehalten und ausschließlich für die Erbringung der vertraglichen Leistungen verwendet werden.
  7. Recht auf Wechsel des Abonnements: Der Kunde hat das Recht, sein Abonnement nach Ende eines Abrechnungszeitraums zu wechseln. Der Wechsel kann zu einem höherwertigen oder niedrigwertigeren Abonnement erfolgen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Konditionen. Der Wechsel wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter über den gewünschten Wechsel 7 Tage vor Ende eines Abrechnungszeitraums per E-Mail zu informieren.
  8. Allgemeine Mitwirkungspflichten: Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch den Anbieter erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:
    1. Bereitstellung von Informationen und Daten: Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten in geeigneter Form zur Verfügung.
    2. Benennung eines Ansprechpartners: Der Kunde bestimmt einen festen Ansprechpartner, der für die Kommunikation mit dem Anbieter zuständig ist.
    3. Mitteilung von Änderungen: Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Änderungen seiner Unternehmensdaten, insbesondere Kontaktinformationen oder relevante organisatorische Änderungen.
  9. Verantwortlichkeit für Inhalte: Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm in die Software eingebrachten Daten und Inhalte. Er gewährleistet, dass diese Inhalte nicht gegen geltende Gesetze verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
  10. Geheimhaltung und Sicherheit: Der Kunde ist verpflichtet:
    1. Sicherer Umgang mit Zugangsdaten: Zugangsdaten, Passwörter und andere Authentifizierungsinformationen sicher zu verwahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
    2. Meldung bei unbefugtem Zugriff: Den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein unbefugter Zugriff auf die Software oder Zugangsdaten bekannt wird oder vermutet wird.
    3. Sicherheitsmaßnahmen: Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der genutzten Systeme zu gewährleisten.
  11. Nutzung der Software: Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte zu verwenden und die in diesen AGB festgelegten Nutzungsbeschränkungen einzuhalten. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:
    1. Missbräuchliche Nutzung: Die Software für illegale Zwecke oder in missbräuchlicher Weise zu verwenden.
    2. Unzulässige Weitergabe: Die Software oder Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte weiterzugeben.
    3. Beeinträchtigung der Infrastruktur: Handlungen vorzunehmen, die die Systeme oder die Infrastruktur des Anbieters übermäßig belasten oder beeinträchtigen könnten.
  12. Pflicht zur Datensicherung: Der Kunde ist verpflichtet, eigenverantwortlich regelmäßige, vollständige Sicherungen aller für den Geschäftsbetrieb relevanten Daten vorzunehmen, um deren Wiederherstellung im Falle eines Datenverlusts sicherzustellen. Der Anbieter erstellt ebenfalls Sicherheitskopien der Daten und ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Eine vollständige Datenverfügbarkeit kann der Anbieter jedoch nicht garantieren. Die Verantwortung für eine umfassende Datensicherung verbleibt beim Kunden.
  13. Meldepflichten: Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter unverzüglich etwaige Störungen, Fehlfunktionen oder sicherheitsrelevante Ereignisse mitzuteilen, die die Nutzung der Software beeinträchtigen oder ein Risiko darstellen könnten.
  14. Zahlungspflichten: Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Entgelte gemäß den Zahlungsbedingungen fristgerecht zu bezahlen. Im Falle eines Wechsels des Abonnements passen sich die vom Kunden zu zahlende Entgelte entsprechend dem neuen Abonnement und den zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Preisen an. Einzelheiten hierzu sind in §11 Vergütung und Zahlungsbedingungen geregelt.
  15. Änderungen an der Software: Der Kunde darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters keine Änderungen, Anpassungen oder sonstige Eingriffe an der Software vornehmen. Dies gilt nicht für individuell erstellte Skripte oder Modelle, die im Rahmen der vertraglichen Nutzung erstellt werden.
  16. Schadensminderungspflicht: Im Falle von Störungen oder Mängeln ist der Kunde verpflichtet, alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen Schaden gering zu halten. Er unterstützt den Anbieter bei der Fehleranalyse und stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung.

§9 Leistungsumfang

  1. Allgemeine Beschreibung der Software: Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Pantarey als cloudbasierte Plattform zur Verfügung, die es ermöglicht, Geschäftsprozesse zu modellieren, zu automatisieren und zu optimieren. Die Software bietet Funktionen zur Erstellung von Workflows, Datenverwaltung, Integration von Drittanbieterdiensten und Analysewerkzeugen zur Unterstützung der internen Geschäftsprozesse des Kunden.
  2. Hauptfunktionen
    1. Dashboard: Bietet dem Nutzer eine übersichtliche Darstellung der aktuell anstehenden Aufgaben und Prozessstarts.
    2. Prozessmodellierung (BPMN 2.0): Ermöglicht dem Kunden, individuelle Geschäftsprozesse gemäß dem internationalen Standard BPMN 2.0 zu modellieren und anzupassen.
    3. Prozessausführung: Modellierte Prozesse können automatisch oder manuell gestartet und ausgeführt werden.
    4. Datenverwaltung: Der integrierte Datenspeicher ermöglicht die Speicherung, Verwaltung und Auswertung von Geschäftsdaten.
    5. Datenabfragen und Reports: Gespeicherte Daten lassen sich über Datenabfragen analysieren und in übersichtlichen Reports darstellen.
    6. Integrationen: Die Software bietet Schnittstellen (z.B. REST API, Webhooks) zur Anbindung externer Systeme und Dienste.
    7. Verwaltung: Ermöglicht die Verwaltung von Benutzern und Gruppen. Der Kunde kann Benutzerkonten erstellen, Rollen zuweisen und Zugriffsrechte steuern.
  3. Änderungen und Weiterentwicklungen: Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und Anpassungen vorzunehmen, um technische Neuerungen umzusetzen oder die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Dabei wird der Anbieter sicherstellen, dass dem Kunden keine erheblichen Nachteile entstehen und der Vertragszweck nicht gefährdet wird.
  4. Ausgeschlossene Leistungen: Nicht Bestandteil des Leistungsumfangs sind:
    1. Individuelle Anpassungen oder Erweiterungen der Software nach speziellen Kundenwünschen.
    2. Beratungsleistungen, Schulungen oder Workshops.
    3. Die Bereitstellung oder Wartung der Infrastruktur des Kunden (z.B. Hardware, Internetverbindungen).

    Diese Leistungen können bei Bedarf gesondert vereinbart werden.

  5. Kundenanforderungen und Feature Requests: Der Anbieter nimmt Anregungen und Verbesserungsvorschläge des Kunden gerne entgegen und prüft diese im Rahmen der Produktentwicklung. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Umsetzung spezifischer Funktionen oder Änderungen. Der Anbieter entscheidet nach eigenem Ermessen über die Implementierung von Funktionalitäten.
  6. Abhängigkeit vom gewählten Abonnement: Der verfügbare Leistungsumfang der Software kann je nach gewähltem Abonnement variieren. Die Unterschiede zwischen den Abonnementstufen sind auf der Website des Anbieters dargestellt.

§10 Support-Bedingungen

  1. Leistungsumfang: Der Anbieter stellt dem Kunden Supportleistungen zur Verfügung. Die Unterstützung umfasst die Hilfe bei technischen Problemen und Fehlerbehebungen, die die Nutzung der Software beeinträchtigen.
  2. Support-Stufen: Der Anbieter bietet unterschiedliche Support-Stufen an, die im gewählten Abonnement enthalten sind:
    1. Starter-Abonnement: E-Mail-Support
  3. Support-Kanäle: Der Support wird über folgende Kanäle angeboten:
    1. E-Mail: support@pantarey.io
    2. Telefon: +49 151 420 868 30 (nur für Business- und Enterprise-Abonnement)
  4. Reaktions- und Lösungszeiten: Der Anbieter verpflichtet sich, auf Supportanfragen gemäß der gewählten Support-Stufe zu reagieren und Probleme innerhalb folgender Zeitrahmen zu lösen, sofern die Komplexität des Problems dies zulässt:
    1. Starter-Abonnement: Innerhalb von 5 Werktagen.
    2. Business-Abonnement: Innerhalb von 3 Werktagen.
    3. Enterprise-Abonnement: Innerhalb von 3 Werktagen.
  5. Support-Prozess
    1. Anfrageerstellung: Der Kunde reicht seine Supportanfrage über die Support-Kanäle ein.
    2. Ticketerstellung: Der Anbieter erstellt ein Support-Ticket und bestätigt den Eingang der Anfrage.
    3. Bearbeitung: Der Anbieter arbeitet an der Lösung des Problems und informiert den Kunden über den Fortschritt.
    4. Abschluss: Nach Lösung des Problems wird das Ticket geschlossen und der Kunde erhält eine Benachrichtigung.
  6. Ausgeschlossene Supportleistungen: Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil des Supportumfangs
    1. Benutzerhilfe: Unterstützung bei der Bedienung der Software wird als separate Dienstleistung betrachtet und ist nicht Teil des Supports.
    2. Individuelle Anpassungen: Anpassungen oder Erweiterungen der Software, die über den Standardumfang hinausgehen.
    3. Drittanbieter-Integrationen: Probleme, die durch die Nutzung von Drittanbieter-Software oder -Diensten entstehen.
    4. Schulungen: Durchführung von Schulungen oder Workshops.
  7. Verfügbarkeit der Supportleistungen: Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit der Supportkanäle aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt. Sollte ein Supportkanal nicht verfügbar sein, wird der Kunde gebeten, alternative Supportkanäle zu nutzen, um die Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
  8. Änderungen der Supportbedingungen: Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Supportbedingungen aus folgenden Gründen zu ändern:
    1. Technische Weiterentwicklungen: Einführung neuer Support-Kanäle wie ein Ticketing-System oder Aktualisierung der Software, die Anpassungen der Supportleistungen erfordern.
    2. Betriebliche Effizienz: Optimierung der Support-Prozesse zur Verbesserung der Servicequalität.
    3. Gesetzliche Anforderungen: Anpassungen aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften oder regulatorischer Anforderungen.

    Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen zu kündigen, sollte er mit den geänderten Supportbedingungen nicht einverstanden sein.

  9. Ausschluss von Support bei nutzerbedingten Problemen: Der Anbieter stellt den Kunden technischen Support gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zur Verfügung. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Supportanfragen, die auf vom Kunden selbst verursachte Probleme zurückzuführen sind, nicht im Rahmen des Supports bearbeitet werden. Dies betrifft insbesondere:
    1. Fehlerhafte Modellierung von Prozessen: Probleme, die aufgrund unsachgemäßer Modellierung von Geschäftsprozessen durch den Kunden entstehen, wie beispielsweise Endlosschleifen, falsche Datenstrukturen oder unvollständige Prozessdefinitionen.
    2. Fehlbedienung: Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung der Software entstehen.
    3. Eigene Skripte und Konfigurationen: Probleme, die durch vom Kunden erstellte Skripte, Makros oder individuelle Konfigurationen verursacht werden.

    Sollte der Kunde ein Support-Ticket eröffnen und nach der Analyse durch den Anbieter sich herausstellen, dass das Problem durch den Kunden selbst verursacht wurde, ist der Anbieter berechtigt, die Bearbeitung des Supportfalls abzulehnen. Auf Wunsch des Kunden kann der Anbieter jedoch Unterstützung im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung anbieten, um das Problem zu beheben.

§11 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Vergütung: Der Kunde zahlt dem Anbieter für die Nutzung der Software die im jeweiligen Abonnement festgelegten Entgelte. Diese setzen sich aus einer Grundgebühr und einer nutzungsbasierten Gebühr zusammen. In der Grundgebühr sind inklusive Leistungen gemäß dem Preismodell enthalten. Die Messung des Verbrauchs erfolgt durch den Anbieter. Die aktuellen Preise und Abonnementmodelle sind auf der Website des Anbieters unter www.pantarey.io einsehbar. Es gelten die jeweils aktuellen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Rabatte für Jahresabonnements oder andere Sonderkonditionen werden separat vereinbart und schriftlich festgehalten.
  2. Pflichten des Kunden bezüglich der Nutzungsdaten: Der Kunde verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Erfassung oder Messung der Nutzungsdaten durch den Anbieter beeinträchtigen oder manipulieren könnten.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Rechnungsstellung: Der Anbieter stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung zur Verfügung. Die Rechnungen werden per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse versandt. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungsdaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.
    2. Zahlungsfrist: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
    3. Zahlungsmethode: Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Anbieter angegebene Bankkonto.
    4. Verzug: Sollte der Kunde eine fällige Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit leisten, gerät er in Zahlungsverzug. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Weitere Mahnstufen und Maßnahmen können nach eigenem Ermessen des Anbieters eingeführt werden.
  4. Steuern und Gebühren: Alle anfallenden Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. Währung: Alle Zahlungen erfolgen in Euro (€).
  6. Änderung der Preise: Der Anbieter ist berechtigt die Preise zu ändern oder das Preismodell anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.

§12 Datenschutz und Datenverarbeitung

  1. Einhaltung der Datenschutzgesetze: Der Anbieter verpflichtet sich, alle anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, einzuhalten. Dies umfasst die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz dieser Daten.
  2. Datenverarbeitung von Nutzerdaten, Kundendaten und technischen Metadaten
    1. Nutzerdaten: Der Anbieter verarbeitet die Nutzerdaten. Diese Daten unterliegen ausschließlich der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter fungiert als Auftragsverarbeiter und verpflichtet sich, die Daten nur zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten. Weitere Informationen dazu finden sich im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist und einen integralen Bestandteil dieses Vertrags bildet.
    2. Kundendaten: Der Anbieter erhebt und verarbeitet Kundendaten, wie Firmennamen, Kontaktdaten und Rechnungsadressen, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Abrechnung. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
    3. Technische Metadaten: Zur Bereitstellung, Nutzung, und Optimierung der Software werden neben den vom Kunden eingegebenen Nutzerdaten auch technische Metadaten wie beispielsweise den Status von Prozessdurchläufen und deren Häufigkeit generiert, verarbeitet und gespeichert. Dies erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses des Kunden an der Nutzung der Software. Diese Metadaten werden gemäß einem eigenen Löschkonzept behandelt, das eine regelmäßige und automatisierte Löschung vorsieht. Nutzerdaten, die inhaltlich relevante Daten darstellen, bleiben hiervon unberührt und werden gemäß den in dieser AGB festgelegten Datenschutzstandards behandelt.
  3. Datenweitergabe an Drittanbieter: Der Anbieter plant Drittanbieterdienste zu integrieren und zu nutzen. Hierfür ist eine Weitergabe von Daten an diese Drittanbieter erforderlich. Die Weitergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen:
    1. Einwilligung: Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Drittanbieter erfolgt nur nach Einwilligung des Kunden.
    2. Datenschutzstandards: Der Anbieter stellt sicher, dass der Drittanbieter die gleichen Datenschutzstandards einhält wie der Anbieter selbst.
    3. Auftragsverarbeitung: Es wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit dem Drittanbieter abgeschlossen, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht.
  4. Sicherheitsmaßnahmen: Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
  5. Datenschutzverletzungen: Im Falle einer Datenschutzverletzung verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden unverzüglich zu informieren und alle notwendigen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung sowie zur Minimierung der Folgen zu ergreifen. Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
  6. Datenschutzbeauftragter: Falls der Anbieter einen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, werden die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
  7. Internationale Datenübermittlung: Sofern eine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt, stellt der Anbieter sicher, dass entsprechende Schutzmaßnahmen gemäß Art. 44 ff. DSGVO getroffen werden, wie beispielsweise die Verwendung von EU-Standardvertragsklauseln oder andere gesetzlich zulässige Mechanismen.
  8. Zugriffsbeschränkungen und Nutzung durch den Anbieter: Der Anbieter gewährleistet, dass der Zugriff auf Daten ausschließlich autorisierten Mitarbeitern oder Subunternehmern gewährt wird, die diese Daten nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke verarbeiten. Alle Personen, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, sind verpflichtet, die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten zu wahren. Der Anbieter verwendet personenbezogene Daten primär zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Für weitere Zwecke wie Marketing, Informationen über neue Funktionen oder Forschung kann der Anbieter die Daten nutzen, sofern eine Einwilligung des Kunden vorliegt, die jederzeit widerrufen werden kann.

§13 Vertraulichkeit

  1. Definition vertraulicher Informationen: Vertrauliche Informationen umfassen alle mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Informationen, die eine Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag offenlegt. Dazu gehören, aber sind nicht beschränkt auf:
    1. Geschäftliche Informationen
    2. Technische Informationen und Softwarecode
    3. Kundendaten und Nutzerdaten
    4. Vertragsbedingungen und Preise
    5. Persönliche Daten gemäß §12 Datenschutz und Datenverarbeitung
  2. Erfahrungstransfer und Wissensteilung: Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung und Weiterentwicklung der Software und Dienstleistungen gewonnenes Wissen, wie Kenntnisse über Prozesse oder funktionale Gestaltung, für ähnliche Implementierungen bei anderen Kunden zu nutzen. Dies schließt die Wiederverwendung technischer Artefakte, wie Skripte, Programme, Konfigurationen und spezifische Mechanismen, mit ein. Dies erfolgt, ohne dabei spezifische, vertrauliche Informationen einzelner Kunden offenzulegen. Auf diese Weise können alle Kunden von Optimierungen und Best Practices profitieren, die sich bei der Nutzung der Software durch andere Kunden als nützlich erwiesen haben.
  3. Verpflichtungen zur Geheimhaltung: Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei dürfen vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  4. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht: Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die:
    1. Zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden.
    2. Der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren oder unabhängig von der offenlegenden Partei entwickelt wurden.
    3. Rechtlich von der empfangenden Partei offengelegt werden müssen, beispielsweise durch gerichtliche Anordnung oder behördliche Vorschrift. In solchen Fällen verpflichtet sich die empfangende Partei, die andere Partei unverzüglich schriftlich zu informieren, um dieser die Möglichkeit zu geben, geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.
  5. Rückgabe und Vernichtung vertraulicher Informationen: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich jede Partei, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei unverzüglich zurückzugeben oder auf Wunsch der offenlegenden Partei zu vernichten. Dies schließt alle Kopien, Auszüge und Zusammenfassungen vertraulicher Informationen ein.
  6. Schutzmaßnahmen: Beide Parteien verpflichten sich, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.
  7. Vertraulichkeitsklausel für Subunternehmer: Falls eine Partei Subunternehmer einsetzt, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, stellt sie sicher, dass diese Subunternehmer vertraglich zur Einhaltung des gleichen Schutzgrades von Geheimhaltungsverpflichtungen verpflichtet werden wie die Parteien dieses Vertrags.

§14 Geistiges Eigentum

  1. Eigentum an bestehenden Rechten: Alle bestehenden geistigen Eigentumsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Markenrechte, Patente und Geschäftsgeheimnisse) an der Software Pantarey und allen dazugehörigen Materialien verbleiben ausschließlich im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält lediglich ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software gemäß den vertraglichen Bedingungen.
  2. Eigentum an entwickelten Funktionen: Sollte der Anbieter im Rahmen der vertraglichen Dienstleistungen neue Funktionen, Erweiterungen oder Anpassungen (nachfolgend "Entwicklungen") entwickeln, verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte an diesen Entwicklungen ausschließlich beim Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, diese Entwicklungen in das Standardprodukt zu integrieren, anderen Kunden zur Verfügung zu stellen oder für eigene Zwecke zu nutzen.

§15 Sach- und Rechtsmängel

  1. Sachmängelhaftung
    1. Leistungsfähigkeit der Software: Der Anbieter gewährleistet, dass die bereitgestellte Software die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt und im Wesentlichen den auf der Website beschriebenen Funktionen sowie den in einer Demonstration oder Pilotphase gezeigten Leistungsmerkmalen entspricht, sofern diese stattgefunden hat.
    2. Fehler und Bugs: Der Anbieter erkennt an, dass Software Fehler (Bugs) enthalten kann. Der Anbieter verpflichtet sich, solche Fehler, die als Sachmängel im Sinne dieses Vertrags gelten, nach bestem Ermessen zu beheben.
  2. Mängelanzeige: Der Kunde ist angehalten, festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung über den Support an den Anbieter zu melden. Die Mängelanzeige muss eine genaue Beschreibung des Mangels sowie, sofern möglich, eine Dokumentation des Mangels enthalten.
  3. Rechte des Kunden bei Sachmängeln:
    1. Nachbesserung: Der Anbieter hat das Recht, die Software nachzubessern.
    2. Minderung: Bei anhaltenden Mängeln kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen.
    3. Rücktritt: Bei erheblichen Mängeln kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
  4. Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Anbieter haftet nicht für Sachmängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Änderungen oder Erweiterungen der Software durch den Kunden zurückzuführen sind. Mängel, die durch höhere Gewalt, kriminelle Handlungen Dritter oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, fallen nicht unter die Sachmängelhaftung.
  5. Rechtsmängelhaftung:
    1. Eigentumsrechte und Lizenzen: Der Anbieter versichert, dass er über die notwendigen Rechte und Lizenzen verfügt, um die Software zu vertreiben und dem Kunden die Nutzung zu gestatten. Die Nutzung der Software durch den Kunden verstößt nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte oder Patentrechte.
    2. Freistellung: Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund von Rechtsmängeln der Software entstehen, sofern der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert und keine rechtswidrige Handlungen des Kunden ursächlich sind.
  6. Verjährung: Die Ansprüche für Rechts- und Sachmängel für jeden bereitgestellten Release verjähren nach 12 Monaten ab der erstmaligen Bereitstellung im produktiven Betrieb. Für weiterentwickelte oder aktualisierte Versionen beginnt die Frist jeweils neu.

§16 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Haftungsumfang
    1. Direkte Schäden: Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden für direkte Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstehen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Erreichung des Vertragszwecks ermöglichen und deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    2. Indirekte Schäden: Der Anbieter haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software entstehen, es sei denn, diese Schäden beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters.
  2. Ausschluss von Haftung: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Software durch den Kunden, durch den Einsatz in nicht unterstützten Umgebungen oder durch die Verwendung von nicht autorisierten Erweiterungen entstehen.
  3. Höhere Gewalt: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriege, Terrorakte, Streiks oder behördliche Anordnungen.
  4. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  5. Ausschluss der Haftung bei Subunternehmern: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Beauftragung von Subunternehmern entstehen, sofern der Anbieter nachweist, dass er bei der Auswahl und Überwachung der Subunternehmer die erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
  6. Schadenersatzpflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der Software resultieren, sofern diese Ansprüche auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden basieren.
  7. Haftung für Datenverlust: Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
  8. Ausschluss der Haftung bei Softwarefehlern: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung von Softwarefehlern (Bugs) entstehen, es sei denn, diese Fehler verursachen erhebliche und vorhersehbare Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters zurückzuführen sind.
  9. Maximale Haftung: Die Haftung des Anbieters ist auf das Dreifache der Beträge begrenzt, die der Kunde innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Schadensfall für die Nutzung der Software an den Anbieter gezahlt hat.
  10. Regelmäßige Überprüfung der Haftungsbedingungen: Der Anbieter verpflichtet sich, die Haftungsbedingungen dieses Vertrags regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um den Vertrag an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen und betriebliche Anforderungen anzupassen. Änderungen der Haftungsbedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten ab dem im Änderungsmitteilungsschreiben angegebenen Datum, sofern nicht anders vereinbart.

§17 Laufzeit, Kündigung und Widerruf

  1. Vertragslaufzeit: Der Vertrag wird geschlossen für eine monatliche Laufzeit.
  2. Verlängerung: Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat, sofern keine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich kündigt.
  3. Form der Kündigung: Kündigungen müssen per E-Mail an info@pantarey.io gesendet werden.

§18 Änderungen der AGB

  1. Allgemeines Recht zur Änderung: Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern, um Anpassungen an geänderte gesetzliche Anforderungen, betriebliche Notwendigkeiten oder Verbesserungen der Software vorzunehmen. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Anbieter den Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen schriftlich informiert und der Kunde den geänderten Vertragsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.
  2. Widerspruchsrecht des Kunden: Der Kunde hat das Recht, den geänderten AGB innerhalb der Frist zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und kann per E-Mail an info@pantarey.io gesendet werden. Widerspricht der Kunde, bleibt der bestehende Vertrag zu den unveränderten Bedingungen bestehen und endet zum Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht erforderlich.
  3. Besondere Änderungen: Bestimmte Änderungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der Software oder die Geschäftsbeziehung haben, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
  4. Verweis auf separate Vereinbarungen: Sollten Änderungen der AGB umfangreich sein oder die Einführung neuer Dienstleistungen und Funktionen beinhalten, kann der Anbieter zusätzliche Vereinbarungen oder Anhänge zur detaillierten Regelung dieser Änderungen bereitstellen. Diese werden dem Kunden ebenfalls mitgeteilt und bedürfen der Zustimmung gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts.

§19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Anwendbares Recht: Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und der UN-Kaufrechts (CISG). Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland beurteilt.
  2. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht Augsburg ausschließlich zuständig, sofern sich die Parteien nicht auf einen anderen Gerichtsstand einigen. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
  3. Internationale Verträge: Sollten Vertragsparteien in verschiedenen Ländern ansässig sein, vereinbaren sie hiermit, dass das anwendbare Recht und der Gerichtsstand gemäß den Bestimmungen dieser Klausel festgelegt werden, um eine einheitliche rechtliche Grundlage zu gewährleisten.

§20 Höhere Gewalt

  1. Mitteilungspflicht: Die von einer Partei behauptende Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten eines Ereignisses der Höheren Gewalt zu informieren. Die Mitteilung muss eine Beschreibung des Ereignisses, dessen voraussichtliche Dauer und die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Vertragserfüllung enthalten.
  2. Erforderliche Maßnahmen: Die betroffene Partei ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Höheren Gewalt zu minimieren und die Vertragserfüllung so weit wie möglich wieder aufzunehmen, sobald dies möglich ist.
  3. Keine Haftung: Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für Schäden oder Verzögerungen, die auf ein Ereignis der Höheren Gewalt zurückzuführen sind, sofern die betroffene Partei die Mitteilungspflichten gemäß diesem Abschnitt erfüllt hat.

§21 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommende, gültige und durchführbare Regelung als vereinbart. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

§22 Abtretung

  1. Allgemeines Abtretungsverbot: Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dieser AGB ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei zulässig. Jede Abtretung ohne eine solche Zustimmung ist unwirksam.
  2. Ausnahmen vom Abtretungsverbot: Eine Abtretung ist zulässig, wenn:
    1. Die Abtretung gesetzlich vorgesehen ist.
    2. Die Abtretung im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung, Fusion oder eines Verkaufs des Unternehmens erfolgt.
    3. Die Abtretung zur Durchführung des Vertrags, insbesondere zur Beauftragung von Subunternehmern, erfolgt.
  3. Folgen der Abtretung: Im Falle einer zulässigen Abtretung tritt der Zessionar in sämtliche Rechte und Pflichten des Zedenten aus diesem Vertrag ein. Der Zedent bleibt jedoch gegenüber dem Zessionar und der anderen Vertragspartei für alle Verpflichtungen haftbar, die vor der Abtretung entstanden sind.
  4. Verbot der Abtretung bei Insolvenz: Im Falle der Insolvenz einer Vertragspartei ist die Abtretung von Rechten und Pflichten ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Vertragspartei weiterhin untersagt.
  5. Informationspflicht: Der Zedent ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich über jede geplante Abtretung zu informieren, auch wenn eine Zustimmung bereits erteilt wurde.

§23 Verschiedenes

  1. Keine Vertreterbefugnis: Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der anderen Partei Verträge abzuschließen, Verpflichtungen einzugehen oder Erklärungen abzugeben, die rechtlich bindend sind, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  2. Unabhängige Vertragsparteien: Die Parteien sind unabhängig voneinander und gehen keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine andere Form der geschäftlichen Zusammenarbeit ein.
  3. Verzichtserklärungen: Ein Verzicht auf die Durchsetzung einer Bestimmung dieses Vertrags durch eine Partei stellt keinen Verzicht auf die Durchsetzung derselben Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt dar.

Anlage: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

zur Datenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

Pantarey GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 38725, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Velten, nachfolgend „Auftragsverarbeiter" genannt.

§1 Präambel

Diese Anlage zum Hauptvertrag legt die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien fest, die sich aus dem bestehenden Nutzungsverhältnis der Pantarey-Software gemäß dem Hauptvertrag ergeben. Der AVV gilt für alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Nutzung von Pantarey mit personenbezogenen Daten verbunden sind und bei denen diese Daten durch die Pantarey GmbH oder einen von ihr beauftragten Dritten verarbeitet werden. Die Software führt keine inhaltliche Prüfung der vom Kunden eingegebenen Daten durch, sondern stellt die technischen Voraussetzungen für den Kunden bereit.

Dieser AVV entspricht den Anforderungen von Art. 28 Abs. 3 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), nach denen jede Auftragsverarbeitung durch einen Vertrag geregelt werden muss, der Verantwortlichkeiten und Maßnahmen im Umgang mit personenbezogenen Daten festlegt. Insbesondere werden im AVV der Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien der betroffenen Daten sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt.

Der AVV ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pantarey GmbH und ist nur in Verbindung mit einem aktiven Vertragsverhältnis gültig.

§2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

  1. Beschreibung der Verarbeitungstätigkeiten: Der Auftragsverarbeiter (Pantarey GmbH) verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen (Kunde), um die cloudbasierte Software Pantarey bereitzustellen und zu betreiben. Die Verarbeitung umfasst die Erhebung, Speicherung, Änderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Software durch den Kunden. Die Verarbeitung umfasst folgende Tätigkeiten:
    1. Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten: Registrierungsdaten von Benutzern (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und deren Zugangsdaten (z.B. Benutzername, Passwort).
    2. Verwaltung von Benutzerkonten und Zugriffsrechten: Zuweisung von Rollen und Berechtigungen innerhalb der Software und die Verwaltung von Benutzergruppen.
    3. Speicherung und Verarbeitung von Nutzerdaten: Daten, die der Kunde im Rahmen seiner Geschäftsprozesse in die Software eingibt, einschließlich Kundendaten, Prozessdaten und Dokumente. Dazu gehören auch Daten, die durch die Software selbst generiert werden oder auf andere Weise in die Software gelangen.
    4. Verarbeitung technischer Metadaten: Technische Metadaten, die zur Bereitstellung und Optimierung der Software erforderlich sind, z.B. Status von Prozessdurchläufen und deren Häufigkeit. Diese Daten ermöglichen dem Kunden die Überwachung und Analyse der Prozessabläufe und dem Anbieter die Erstellung von Abrechnungen. Die Verarbeitung dieser Metadaten erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses des Kunden an der Nutzung und Analyse der Software.
    5. Protokollierung und Monitoring: Aufzeichnung von Systemereignissen und Benutzeraktivitäten zur Sicherstellung der Sicherheit und Integrität der Software. Sowie die Nutzung von Logfiles zur Fehleranalyse und Performance-Optimierung.
    6. Support und Wartung: Bearbeitung von Supportanfragen, einschließlich Zugriff auf personenbezogene Daten, soweit zur Fehlerbehebung erforderlich.
    7. Sicherheitsmaßnahmen: Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung.
  2. Dauer des Vertrags und der Datenverarbeitung: Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter. Nach Beendigung des Vertrags werden die personenbezogenen Daten gemäß den Regelungen des Hauptvertrags entweder gelöscht oder an den Verantwortlichen zurückgegeben.

§3 Art und Zweck der Verarbeitung

  1. Automatisierte Datenverarbeitung durch die Software: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich durch die automatisierten Abläufe der Pantarey-Software, ohne menschlichen Eingriff durch Mitarbeiter der Pantarey GmbH. Die Software übernimmt sämtliche Verarbeitungsschritte im Rahmen der Nutzung durch den Kunden, einschließlich der Datenerhebung, -speicherung, -verarbeitung und -übertragung.
  2. Zweck der Verarbeitung: Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken:
    1. Bereitstellung und Betrieb der Software Pantarey: Ermöglichung der Nutzung der Software durch den Kunden und seine autorisierten Benutzer zur Modellierung, Automatisierung und Analyse von Geschäftsprozessen.
    2. Ausführung von Geschäftsprozessen: Verarbeitung und Steuerung der vom Kunden modellierten Geschäftsprozesse durch die integrierte Prozess-Engine, einschließlich der automatisierten Abläufe und der Interaktion mit Benutzern.
    3. Speicherung von Metainformationen: Erfassung und Speicherung von Metadaten, wie Ausführungszeiten, Prozessstatus, Benutzerinteraktionen und Systemereignisse, um die Überwachung, Analyse und Optimierung der Geschäftsprozesse zu ermöglichen.
    4. Speicherung und Verwaltung von Daten: Speicherung, Verwaltung und Aufbereitung von Daten, um dem Kunden die Durchführung von Datenanalysen, Berichten und Auswertungen zu ermöglichen.
    5. Datenmanagement: Speicherung, Verwaltung und Pflege von Daten, die im Rahmen der Geschäftsprozesse des Kunden anfallen.
    6. Benutzerverwaltung und -authentifizierung: Verwaltung von Benutzerkonten, Zugriffsrechten und Authentifizierungsprozessen zur Sicherstellung eines sicheren Zugangs zur Software.
    7. Sicherheit und Systemintegrität: Gewährleistung der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten durch Implementierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen.
    8. Support und Wartung: Bereitstellung von technischen Supportleistungen und Durchführung von Wartungsarbeiten, um einen reibungslosen Betrieb der Software sicherzustellen.
  3. Art der Verarbeitung: Die Verarbeitungstätigkeiten umfassen:
    1. Erhebung: Aufnahme von personenbezogenen Daten durch direkte Eingabe des Kunden oder durch Import aus anderen Systemen.
    2. Speicherung: Ablage und Sicherung der Daten in Datenbanken und Dateisystemen innerhalb der genutzten Cloud-Infrastruktur.
    3. Anpassung und Änderung: Verarbeitung und Aktualisierung der Daten im Rahmen der vom Kunden definierten Geschäftsprozesse und Workflows.
    4. Auslesen und Abfragen: Bereitstellung von Daten für autorisierte Benutzer und Systeme gemäß den Zugriffsrechten und Berechtigungen.
    5. Übermittlung: Weitergabe von Daten an Dritte oder externe Systeme, sofern vom Kunden veranlasst oder gesetzlich vorgeschrieben.
    6. Sperrung und Löschung: Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten auf Anweisung des Kunden oder gemäß gesetzlichen Vorgaben.
  4. Hinweis auf fehlende Inhaltskontrollen: Der Auftragsverarbeiter prüft nicht, welche Daten der Kunde in die Software hochlädt oder verarbeitet. Die Auswahl und Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten liegen ausschließlich beim Kunden.

§4 Art der personenbezogenen Daten

  1. Personenbezogene Nutzerdaten: Die Art der verarbeiteten Daten wird vom Kunden festgelegt, indem er diese in die Software eingibt.
  2. Kundendaten:
    1. Kundendaten: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer des Kunden
    2. Authentifizierungsdaten: Benutzername, verschlüsseltes Passwort.
    3. Geschäftsprozessdaten: Vertragsdaten, Transaktionsdaten.
    4. System- und Protokolldaten: IP-Adressen, Logfiles, Metadaten zu Prozessausführungen.
    5. Kommunikationsdaten: Inhalte von Supportanfragen, sofern vom Kunden bereitgestellt.
  3. Technische Metadaten: Zusätzlich zur Verarbeitung der vom Kunden eingegebenen Nutzerdaten erhebt und verarbeitet die Pantarey GmbH technische Metadaten, die zur Sicherstellung der Funktionalität und Optimierung der Software erforderlich sind. Dies umfasst unter anderem Systemprotokolle, Statusinformationen zu Prozessabläufen sowie Nutzungsstatistiken.

§5 Kategorien betroffener Personen

  1. Hinweis auf fehlende Inhaltskontrollen: Der Auftragsverarbeiter kennt die Identität der betroffenen Personen nicht. Die Festlegung der betroffenen Personengruppen obliegt dem Kunden.
  2. Mögliche Kategorien betroffener Personen: Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die betroffenen Personen, die im Rahmen der Nutzung der Software verarbeitet werden. Dies können sein:
    1. Mitarbeiter des Kunden: Benutzer der Software innerhalb der Organisation des Kunden, einschließlich Administratoren und Endanwender.
    2. Kunden des Kunden: Personen, deren Daten vom Kunden im Rahmen der Geschäftsprozesse in die Software eingegeben oder verarbeitet werden.
    3. Geschäftspartner und Lieferanten: Personen, die in den Geschäftsprozessen des Kunden beteiligt sind, wie Vertreter von Partnerunternehmen, Lieferanten oder Dienstleister.

§6 Rechte und Pflichten des Verantwortlichen (Kunde)

  1. Der Verantwortliche trägt die Hauptverantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Seine Rechte und Pflichten umfassen:
    1. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung: Der Verantwortliche stellt sicher, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einer gültigen Rechtsgrundlage gemäß DSGVO basiert (z.B. Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse).
    2. Informationspflichten: Der Verantwortliche ist verpflichtet, die betroffenen Personen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die Datenverarbeitung zu informieren.
    3. Wahrung der Betroffenenrechte: Der Verantwortliche gewährleistet die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen (z.B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).
    4. Datenschutz-Folgenabschätzung: Sofern erforderlich, führt der Verantwortliche eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO durch.
    5. Meldung von Datenschutzverletzungen: Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die im Verantwortungsbereich des Verantwortlichen liegt, ist dieser verpflichtet, die Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls die betroffenen Personen zu informieren.
    6. Sicherstellung der Datenqualität: Der Verantwortliche sorgt dafür, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten richtig und aktuell sind.

§7 Pflichten des Auftragsverarbeiters (Pantarey GmbH)

  1. Vertraulichkeit: Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die zur Verarbeitung befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
  2. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Der Auftragsverarbeiter ergreift alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind in Anlage 1 (TOM) detailliert beschrieben.
  3. Unterstützung des Verantwortlichen: Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit bei der Erfüllung der Pflichten in Bezug auf die Sicherheit der Datenverarbeitung, die Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und die Konsultation der Aufsichtsbehörde.
  4. Unterauftragsverhältnisse: Der Auftragsverarbeiter darf weitere Auftragsverarbeiter (Subunternehmer) nur mit vorheriger spezifischer oder allgemeiner schriftlicher Genehmigung des Verantwortlichen einsetzen. Aktuelle Unterauftragsverarbeiter sind in §8 Unterauftragsverhältnisse aufgeführt.
  5. Meldung von Datenschutzverletzungen: Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, sobald ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten bekannt werden. Diese Meldung enthält alle erforderlichen Informationen gemäß Art. 33 DSGVO.
  6. Unterstützung bei Betroffenenanfragen: Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Pflichten zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Betroffenenrechte. Die Software stellt hierzu entsprechende Funktionen bereit.
  7. Nachweis- und Dokumentationspflichten: Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Pflichten nachzuweisen, und ermöglicht Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, die vom Verantwortlichen oder einem von ihm beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Weitere Details hierzu sind in §12 Nachweispflichten und Auditrechte aufgeführt.

§8 Unterauftragsverhältnisse

  1. Genehmigung von Unterauftragsverarbeitern: Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen jedoch über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern, sodass der Verantwortliche Gelegenheit zum Widerspruch hat.
  2. Verpflichtungen der Unterauftragsverarbeiter: Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau im Einklang mit den in diesem Vertrag festgelegten Datenschutzanforderungen zu gewährleisten. Der Auftragsverarbeiter wählt Unterauftragsverarbeiter sorgfältig aus und achtet darauf, dass deren Schutzmaßnahmen mit den Anforderungen der DSGVO im Wesentlichen vergleichbar sind.
  3. Aktuelle Unterauftragsverarbeiter:
    • Amazon Web Services (AWS): Bereitstellung von Cloud-Infrastruktur und Hosting-Diensten. Standort der Datenverarbeitung: Frankfurt am Main, Deutschland.

§9 Rechte der betroffenen Personen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit bei der Erfüllung der Pflichten zur Wahrung der Rechte der betroffenen Personen gemäß Kapitel III der DSGVO. Dies umfasst insbesondere:

  1. Auskunftsrecht: Bereitstellung von Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
  2. Recht auf Berichtigung: Korrektur unrichtiger oder unvollständiger Daten.
  3. Recht auf Löschung: Unterstützung bei der Löschung personenbezogener Daten auf Weisung des Verantwortlichen.
  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Umsetzung von Maßnahmen zur Einschränkung der Datenverarbeitung.
  5. Recht auf Datenübertragbarkeit: Bereitstellung von Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.

§10 Meldung von Datenschutzverletzungen

  1. Informationspflicht: Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, über alle ihm bekannt gewordenen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.
  2. Inhalt der Meldung: Die Meldung an den Verantwortlichen umfasst alle relevanten Informationen, insbesondere:
    1. Art der Datenschutzverletzung
    2. Betroffene personenbezogene Daten und Kategorien von betroffenen Personen
    3. Wahrscheinliche Folgen der Verletzung
    4. Getroffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung der Datenschutzverletzung und zur Minderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen

§11 Löschung und Rückgabe von Daten

Nach Beendigung des Hauptvertrags und auf Weisung des Verantwortlichen löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten oder gibt sie an den Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§12 Nachweispflichten und Auditrechte

  1. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Pflichten nachzuweisen.
  2. Der Verantwortliche ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und in angemessenem Umfang Überprüfungen und Inspektionen durchzuführen oder durch einen beauftragten Prüfer durchführen zu lassen.
  3. Die Kosten für Audits trägt der Verantwortliche, es sei denn, es werden erhebliche Mängel festgestellt, die in der Verantwortung des Auftragsverarbeiters liegen.

§13 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen dieses Vertrags erlangten Kenntnisse und Informationen.
  2. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Anlage 1 zur AVV: Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)

Pantarey GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 38725, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Velten.

§1 Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)

Die Pantarey GmbH verpflichtet sich, die nachfolgend beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

  1. Zutrittskontrolle (Physische Zugangskontrolle)

    Hinweis: Die Pantarey GmbH verfügt über keine eigenen Rechenzentren. Die gesamte IT-Infrastruktur wird in der Cloud über Amazon Web Services (AWS) bereitgestellt. Die physischen Sicherheitsmaßnahmen werden vollständig von AWS übernommen.

    1. Ziel: Verhinderung des unbefugten Zutritts zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden.
    2. Auswahl an AWS-Sicherheitsstandards:
      1. Zutrittskontrollen: Strenge Zugangsbeschränkungen mit mehrstufigen Authentifizierungsverfahren, einschließlich biometrischer Scanner und elektronischer Zugangskarten.
      2. Überwachung: 24/7 Überwachung durch geschultes Sicherheitspersonal und Videoüberwachungssysteme.
      3. Umgebungsüberwachung: Einsatz von Feuerlöschsystemen, Klimatisierung und Stromausfallsicherungen.
      4. Zertifizierungen: AWS verfügt über zahlreiche Sicherheitszertifizierungen wie ISO 27001, SOC 2, PCI DSS, die regelmäßige Audits und Compliance-Prüfungen beinhalten.
  2. Arbeitsumgebung der Pantarey GmbH
    1. Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit:
      1. Gesicherte Arbeitsumgebung: Mitarbeiter sind verpflichtet, in einer sicheren Umgebung zu arbeiten, die den unbefugten Zugriff Dritter auf Arbeitsgeräte verhindert.
      2. Sichere Aufbewahrung von Geräten: Laptops und mobile Geräte müssen sicher aufbewahrt werden, wenn sie nicht verwendet werden.
      3. Verpflichtung zur Vertraulichkeit: Alle Mitarbeiter sind vertraglich zur Vertraulichkeit und zum Schutz personenbezogener Daten verpflichtet.
    2. Sicherer Fernzugriff auf Cloud-Infrastruktur:
      1. Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA): Pflicht für alle Zugriffe auf Cloud-Dienste und Verwaltungskonsolen.
      2. Starke Passwortrichtlinien: Mindestanforderungen an Passwortlänge und -komplexität.
    3. Verschlüsselte Verbindungen:
      1. TLS/SSL-Verschlüsselung: Alle Verbindungen zu Cloud-Diensten erfolgen über verschlüsselte Protokolle.
    4. Gerätesicherheit:
      1. Aktualisierte Systeme: Regelmäßige Updates und Patches der Betriebssysteme und Software auf Mitarbeitergeräten.
      2. Endpoint-Sicherheit: Einsatz von Antivirensoftware und Firewalls auf allen Geräten.
    5. Zugriffsrechte:
      1. Prinzip der minimalen Berechtigung: Mitarbeiter erhalten nur die Zugriffsrechte, die sie für ihre Arbeit benötigen.
      2. Regelmäßige Überprüfung: Periodische Überprüfung und Anpassung der Zugriffsberechtigungen.

§2 Sicherheit innerhalb der Pantarey Software

Die nachfolgende Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen stellt einen Auszug der aktuell bei der Pantarey GmbH implementierten Sicherheitsvorkehrungen zur Sicherheit innerhalb der Software dar. Wir sind bestrebt, diese Maßnahmen kontinuierlich zu überprüfen, zu erweitern und zu verbessern, um stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und den neuesten technologischen Standards zu entsprechen.

  1. Ziel der Maßnahme: Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus und Datenschutzes durch spezifische Funktionen und Maßnahmen im Kontext der Software Pantarey.
  2. Benutzer- und Rollenmanagement: Möglichkeit, Berechtigungen auf Benutzerebene anzupassen, um den Zugriff auf Daten und Funktionen zu steuern.
  3. Mandantenfähigkeit / Strikte Trennung von Kundendaten: Standardmäßig wird sichergestellt, dass die Daten und Prozesse der Kunden physisch voneinander getrennt sind. In speziellen Fällen, in denen mehrere Kunden eine gemeinsame Umgebung nutzen, erfolgt eine strikte logische Trennung, die durch Zugriffskontrollen und Sicherheitsmechanismen gewährleistet wird, sodass keine unbefugten Zugriffe zwischen den Mandanten möglich sind.
  4. Starke Authentifizierungsmethoden: Durchsetzung von Mindestanforderungen an Passwortlänge und -komplexität.
  5. Integration mit Identity Providern: Unterstützung von Standardprotokollen wie OAuth 2.0 oder SAML 2.0.
  6. Sitzungsmanagement: Automatische Abmeldung bei Inaktivität nach definierten Zeiträumen.
  7. Datenminimierung: Kunden können entscheiden, welche Datenfelder für ihre Prozesse erforderlich sind.
  8. Input Validation: Überprüfung aller Eingaben auf dem Server, um unerwartete oder schädliche Daten zu erkennen.
  9. Schutz vor Injection-Angriffen: Verwendung von vorbereiteten Anweisungen und Parametrisierungen bei Datenbankabfragen.
  10. Detaillierte Protokollierung: Erfassung von sicherheitsrelevanten Ereignissen wie Login-Versuchen, Änderungen an Berechtigungen und Zugriffen auf sensible Daten.
  11. Monitoring-Tools: Einsatz von Tools zur Überwachung von Aktivitäten innerhalb der Software.
  12. Benachrichtigungssysteme: Automatische Warnungen bei verdächtigen Aktivitäten oder Sicherheitsverletzungen.
  13. Secure Coding Guidelines: Einhaltung von Best Practices in der Softwareentwicklung.
  14. Logging von Fehlern: Detaillierte Erfassung von Fehlern im System zur Analyse und Behebung.

§3 Integrität der Systeme

  1. Ziel der Maßnahme: Sicherstellung der dauerhaften Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme.
  2. Systemüberwachung: Kontinuierliches Monitoring von Systemressourcen und -leistungen und Implementierung von Health Checks.
  3. Sicherheitsupdates: Zeitnahe Installation von Updates und Sicherheitspatches.

§4 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Bewertung

  1. Ziel der Maßnahme: Sicherstellung der dauerhaften Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme.
  2. Interne Audits: Regelmäßige Überprüfung der Prozesse und Maßnahmen und Dokumentation der Ergebnisse und Umsetzung von Verbesserungen.
  3. Risikobewertung: Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei neuen oder geänderten Verarbeitungstätigkeiten.

§5 Umgang mit Datenschutzvorfällen

  1. Ziel der Maßnahme: Schnelle Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und Minimierung von Schäden.
  2. Meldung an Kunden: Unverzügliche Informierung des Kunden bei relevanten Vorfällen.
  3. Dokumentation: Aufzeichnung aller Vorfälle und ergriffenen Maßnahmen.
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